Abbruchbewilligung
Für einen bewilligungspflichtigen Abbruch von Gebäuden benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ansuchen mit Unterschrift des Abbruchwerbers
Grundbuchsauzug - nicht älter als 6 Wochen (im Gemeindeamt erhältlich)
Ein Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und der Bauberechtigten
Lageplan und Darstellung der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude oder Gebäudeteile (zweifach)
Bruttogeschoßflächenberechnung aller Geschosse
Beschreibung der technischen Ausführungen des Abbruches, der Sicherheitsmaßnahmen für Lärm- und Staubschutz sowie Angaben über die Sortierung und den Verbleib des Bauschuttes und der abschließenden Vorkehrungen (zweifach)
In besonderen Fällen werden noch folgende Unterlagen bzw. Gutachten benötigt:
Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist.
Bei Gebäuden, die unter Ortsbildschutz oder Denkmalschutz stehen, sind zusätzliche Feststellungsverfahren bzw. positive Stellungnahmen vor einem Abbruch-Verfahren nötig.
HINWEIS: Abbruchmenge über 750 Tonnen
Überschreitet die Abbruchmenge 750 Tonnen, so ist sowohl für bewilligungsfreie wie auch bewilligungspflichtige Abbrüche eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen sowie ein Rückbaukonzept zu erstellen. Die Dokumentationen sind sieben Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen.
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