An- und Abmelden des Wohnsitzes

Wenn Sie übersiedeln, müssen Sie sich bei der Meldebehörde ummelden

Ein malerisches Dorf mit einem roten Kirchturm, umgeben von üppigem Grün und Weinbergen unter einem klaren Himmel.

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden, zum Beispiel:

  • Beim erstmaligen Bezug einer Unterkunft

  • Nach einem Umzug innerhalb von Straden (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)

  • Nach der Begründung eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitz) in Straden

Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann der alte Hauptwohnsitz von der Meldeservicestelle gleich mit abgemeldet oder in einen weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden.


Ausnahmen der Meldepflicht:

  • wenn sich der/die UnterkunftgeberIn oder die Hausverwaltung ändert

  • wenn man bereits eine aufrechte Meldung in Österreich hat

  • und nicht länger als zwei Monate bei Verwandten oder Bekannten unentgeltlich wohnt bzw. vorübergehend im Krankenhaus oder Pflegeheim ist.


Abmeldung

Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und sich die meldepflichtige Person nicht mehr anmeldet, z. B. Abmelden eines weiteren Wohnsitzes, bei Übersiedlung ins Ausland. Bei einer gleichzeitigen Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich, wird der "alte" Hauptwohnsitz von der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde abgemeldet oder auf Wunsch die Wohnsitzqualität geändert (Ummeldung).


Vollmacht

Die An- und Abmeldung kann auch von einer Vertrauensperson (Boten ohne Vollmacht) in jeder Servicestelle oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen Fällen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel erforderlich.

Notwendige Unterlagen

Anmeldung

Meldezettelformular vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben mitbringen


Abmeldung

Meldezettelformular ohne Unterschrift der UnterkunftgeberInnen


An- und Abmeldung

Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:

  • Identitätsdaten des (der) Meldepflichtige(n): Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft (z. B. Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)

  • Etwaige akademische Grade (z.B. Verleihungsurkunde)

  • Eventuell rechtskräftiger Obsorgebeschluss

  • Eventuell rechtskräftiger Beschluss über die Sachwalterschaft


Bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z.B. Reisepass oder die Asylkarte) erforderlich


Ummeldung

Soll Ihr bisheriger Hauptwohnsitz als weiterer Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden (oder umgekehrt):

  • Ein weiterer aktueller Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben mitbringen

  • Der "alte" Meldezettel der ursprünglichen Anmeldung an dieser Adresse ist nicht ausreichend.

Dokumente zum Download

Ansprechpersonen im Gemeindeamt

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