Genehmigung von Feuerungsanlagen sowie Wärmepumpen
Für Feuerungsanlagen ab einer Nennleistung von 8 kW bis 400 kW muss um eine Baubewilligung im vereinfachten Verfahren angesucht werden. Bei Wärmepumpen wird zwischen Luft-Wärmepumpen mit Außengerät und Wärmepumen mit Flächenkollektoren unterschieden. Die Baubehörde (Marktgemeinde Straden) muss aber über jede Neuerrichtung bzw. Änderung einer Heizanlage informiert werden.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen Sie für Ihre Heizung benötigen.
Weisen Sie den Installateur schon bei den Preisverhandlungen darauf hin, welche Unterlagen Sie für die Genehmigung der Anlage benötigen. Sind die Arbeiten abgeschlossen und die Rechnung bereits bezahlt, ist es oft ein langwieriger Weg zu den benötigten Unterlagen.
In der Marktgemeinde Straden sind vier Rauchfangkehrer tätig, welche nach Gebieten (Katastralgemeinden) aufgeteilt sind:
Tabor 7, 8490 Bad Radkersburg
Tel.: 03476 2890
https://merlini.rauchfangkehrer-stmk.at/
Zuständig für: Hof bei Straden, Radochen, Neusetz, Karla, Marktl
Gleichenberger Straße 12, 8330 Feldbach
Tel.: 03152 2301
https://www.brandl-feldbach.at/
Zuständig für: Stainz bei Straden, Dirnbach, Muggendorf, Sulzbach, Straden, Wieden-Klausen, Kronnersdorf, Schwabau, Waasen am Berg
Gnas 153, 8342 Gnas
Tel.: 0664 9689039
https://kagerbauer.rauchfangkehrer-stmk.at/
Zuständig für: Grub II und Krusdorf
Karl-Bienstein-Weg 3, 8480 Mureck
Tel.: 03472 2254
https://www.rauchfangkehrer-fladerer.at/
Zuständig für: Hart bei Straden, Nägelsdorf
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