Übersicht der Förderungen von der Marktgemeinde Straden
Für die Gewährung der Förderung sind je nach Art der Förderung verschiedene Kriterien ausschlaggebend. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist der Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung.
200,- Euro Sparbuch
60,- Euro pro Monat für die letzten drei Kindergartenjahre
1. Klasse Volksschule: 150,- Euro
1. Klasse Mittelschule bzw. Unterstufe Gymnasium: 150,- Euro
Inkludiert alle Schulveranstaltungen der Pflichtschulzeit.
50,- Euro bei Vorlage des Führerscheines (Führerscheinklasse B)
Die Marktgemeinde Straden gewährt jungen Bauwerbern und Bauwerberinnen, welche den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden haben, eine Förderung der entrichteten Bauabgabe für Wohnhäuser.
Höhe der Förderung: Die Hälfte (50 Prozent) der entrichteten Bauabgabe für Wohnbauten.
Fördervoraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden, Bauwerber sind unter 35 Jahre alt.
Auszahlung: Die Hälfte (50 Prozent) der Förderung wird nach Erteilung der Baubewilligung bzw. Überweisung der gesamten Bauabgabe ausbezahlt. Die zweite Hälfte (50 Prozent) der Förderung wird nach Fertigstellung (Benützungsbewilligung) ausbezahlt.
Hinweis: Bei der Errichtung von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wird für Geschoßflächen, die nicht dem Wohnen dienen, von der Bauabgabe gemäß § 15 Stmk. BauG nur 25 Prozent vorgeschrieben.
Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Mietzuschusses (Jungstarterwohnung) nach Verfügbarkeit gemeindeeigener freier Wohnungen nach folgenden Richtlinien:
Altershöchstgrenze für die Erstvergabe ist das vollendete 30. Lebensjahr.
Die maximale Dauer des Mietzuschusses beträgt fünf Jahre und ist jährlich neu zu beantragen.
Das Haushaltseinkommen von maximal 1.500 Euro netto muss beim Antrag nachgewiesen werden.
Die Förderhöhe beträgt 1/3 der Mietkosten.
25 Prozent der Investitionskosten, maximal 3.000,- Euro
Kreuze: 250,- Euro
Kapellen: 25 Prozent der Investitionskosten → maximal 1.000,- Euro
Pauschale von 365.- Euro je Lehrling und Jahr (Vorlage Lehrvertrag)
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Erledigung der Kommunalsteuererklärung und Einzahlung der gesamten Kommunalsteuer.
Für Betriebsgründungen bzw. -übergaben für Handel / Gewerbe / buchführungspflichtige Landwirte - gilt folgende Staffelung: 1 Person: 500,- Euro, 2 bis 3 Personen: 750,- Euro, ab 4 Personen: 1.250,- Euro
Für die Übergabe einer Vollerwerbslandwirtschaft (auch pauschaliert) wird eine Förderung von 1.000,- Euro ausbezahlt.
30 Prozent der Investitionskosten, maximal 3.000,- Euro
Vorausgesetzt ist eine Bewilligung bzw. Förderung der Landwirtschaftskammer.
Bei Kosten unter 50,- Euro erfolgt keine Vorschreibung an den Landwirt.
Kosten darüber werden zu 50 Prozent von der Gemeinde gefördert.
Dies gilt für alle Landwirte (pauschaliert oder gewerblich) mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden.
Muttertierhaltung:
je Mutterkuh oder Zuchtstute 40,- Euro → maximal 600,- Euro pro Jahr
je Mutterschaf oder Mutterziege 25,- Euro → maximal 375,- Euro pro Jahr
Besamungszuschuss für Rinder und Zuchtstuten:
je Rind bzw. Stute 17,- Euro → maximal 382,50 Euro pro Jahr
Besamungszuschuss für Schweine:
je Schwein 2,50 Euro → maximal 275,- Euro pro Jahr
2,- Euro pro Essen für Ausgleichszulagenbezieher
50,- Euro je Top-Ticket
Noch keine Kontakte hinzugefügt