Förderungen der Gemeinde

    Übersicht der Förderungen von der Marktgemeinde Straden

    Eine digitale Illustration eines Schildes mit einem goldenen Münzstapel und einer Pflanze, neben einer Uhr, die 10:10 anzeigt, mit einem hölzernen Hausmodell und weiteren Münzen im Hintergrund.

    Allgemeine Informationen

    Für die Gewährung der Förderung sind je nach Art der Förderung verschiedene Kriterien ausschlaggebend. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist der Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung.

    Kategorie: Kinder - Schule - Jugend - Eltern

    Geburtenhilfe (Geburtensparbuch)

    200,- Euro Sparbuch

    Kindergartenbus

    60,- Euro pro Monat für die letzten drei Kindergartenjahre

    Schulstartförderung

    1. Klasse Volksschule: 150,- Euro

    1. Klasse Mittelschule bzw. Unterstufe Gymnasium: 150,- Euro

    Inkludiert alle Schulveranstaltungen der Pflichtschulzeit.

    Führerscheinneulinge

    50,- Euro bei Vorlage des Führerscheines (Führerscheinklasse B)

    Kategorie: Bauen - Wohnen

    Wohnbauförderung (Bauabgabe)


    Die Marktgemeinde Straden gewährt jungen Bauwerbern und Bauwerberinnen, welche den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden haben, eine Förderung der entrichteten Bauabgabe für Wohnhäuser.

    Höhe der Förderung: Die Hälfte (50 Prozent) der entrichteten Bauabgabe für Wohnbauten.

    Fördervoraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden, Bauwerber sind unter 35 Jahre alt.

    Auszahlung: Die Hälfte (50 Prozent) der Förderung wird nach Erteilung der Baubewilligung bzw. Überweisung der gesamten Bauabgabe ausbezahlt. Die zweite Hälfte (50 Prozent) der Förderung wird nach Fertigstellung (Benützungsbewilligung) ausbezahlt.

    Hinweis: Bei der Errichtung von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wird für Geschoßflächen, die nicht dem Wohnen dienen, von der Bauabgabe gemäß § 15 Stmk. BauG nur 25 Prozent vorgeschrieben.

    Jugendstarterwohnung (Mietzuschuss)

    Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Mietzuschusses (Jungstarterwohnung) nach Verfügbarkeit gemeindeeigener freier Wohnungen nach folgenden Richtlinien:

    • Altershöchstgrenze für die Erstvergabe ist das vollendete 30. Lebensjahr.

    • Die maximale Dauer des Mietzuschusses beträgt fünf Jahre und ist jährlich neu zu beantragen.

    • Das Haushaltseinkommen von maximal 1.500 Euro netto muss beim Antrag nachgewiesen werden.

    • Die Förderhöhe beträgt 1/3 der Mietkosten.

    Kleinhebewerke (Abwasser/Kanal)

    25 Prozent der Investitionskosten, maximal 3.000,- Euro

    Sanierung von Wegkreuzen und Kapellen

    Kreuze: 250,- Euro

    Kapellen: 25 Prozent der Investitionskosten → maximal 1.000,- Euro

    Kategorie: Wirtschaft - Landwirtschaft

    Lehrlingsförderung


    Pauschale von 365.- Euro je Lehrling und Jahr (Vorlage Lehrvertrag)

    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Erledigung der Kommunalsteuererklärung und Einzahlung der gesamten Kommunalsteuer.

    Betriebsgründungen bzw. -übergaben

    Für Betriebsgründungen bzw. -übergaben für Handel / Gewerbe / buchführungspflichtige Landwirte - gilt folgende Staffelung: 1 Person: 500,- Euro, 2 bis 3 Personen: 750,- Euro, ab 4 Personen: 1.250,- Euro

    Für die Übergabe einer Vollerwerbslandwirtschaft (auch pauschaliert) wird eine Förderung von 1.000,- Euro ausbezahlt.

    Hofzufahrten (Landwirtschaft)

    30 Prozent der Investitionskosten, maximal 3.000,- Euro

    Vorausgesetzt ist eine Bewilligung bzw. Förderung der Landwirtschaftskammer.

    Falltierentsorgung

    Bei Kosten unter 50,- Euro erfolgt keine Vorschreibung an den Landwirt.

    Kosten darüber werden zu 50 Prozent von der Gemeinde gefördert.

    Dies gilt für alle Landwirte (pauschaliert oder gewerblich) mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden.

    Tierbestandsförderung

    Muttertierhaltung:
    je Mutterkuh oder Zuchtstute 40,- Euro → maximal 600,- Euro pro Jahr
    je Mutterschaf oder Mutterziege 25,- Euro → maximal 375,- Euro pro Jahr


    Besamungszuschuss für Rinder und Zuchtstuten:
    je Rind bzw. Stute 17,- Euro → maximal 382,50 Euro pro Jahr


    Besamungszuschuss für Schweine:
    je Schwein 2,50 Euro → maximal 275,- Euro pro Jahr

    Kategorie: Weitere Förderungen

    Essen auf Rädern

    2,- Euro pro Essen für Ausgleichszulagenbezieher

    Top-Ticket für Schüler/Lehrlinge/Studierende

    50,- Euro je Top-Ticket

    Ansprechpersonen im Gemeindeamt