Hundeabgabe

Abgabe für das Halten von Hunden

Eine digitale Illustration eines Wappenschildes mit einer Uhr, die 10:10 anzeigt, einem Haus, einem Topf mit Pflanze und Stapeln von Münzen.

Allgemeine Informationen

Das Halten eines über drei Monate alten Hundes ist vom Halter binnen vier Wochen bei der Marktgemeinde Straden zu melden. Die Meldung hat, neben den persönlichen Daten des Halters, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (Jahr) und Kennzeichnungsnummer des Hundes zu enthalten. Beizulegen sind die Registrierungsnummer, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und der Hundekundenachweis.

Höhe der Abgabe

Die Mindestabgabe für den ersten Hund beträgt 60,00 Euro pro Jahr. Die Höchstabgabe beträgt 120,00 Euro. Für jeden weiteren Hund besteht keine Untergrenze, der Höchstsatz darf aber nicht überschritten werden. Für Wach-, Nutz- und Jagdhunde gibt es Ermäßigungen. Wenn der erforderliche Hundekundenachweis nicht vorgelegt wird, verdoppeln sich die Abgabensätze bis der erforderliche Hundekundenachweis nachgereicht wird.

Begriffe

  • Wachhunde sind Hunde, die ständig zur Bewachung von land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben oder für Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude 50 Meter entfernt liegen, gehalten werden.

  • Nutzhunde sind Hunde, die nach ihrer Art und Ausbildung von ihrem Besitzer zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes benötigt werden (z.B. Zuchthunde).

  • Jagdhunde sind Hunde, die von Inhabern/Pächtern, von Revieren oder Jagdverwaltern gehalten oder Jagdgebrauchshundestationen der Steirischen Landesjägerschaft verwendet werden.

Es gibt jedoch auch Befreiungen von der Hundeabgabe (z.B. Dienst- und Rettungshunde, Blindenhunde).

Dokumente zum Download

Ansprechpersonen im Gemeindeamt

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