Abbruch von Gebäuden

Abbruchbewilligung

Ein gelber Bagger mit der Nummer 210LC-9 bricht ein Haus an einem sonnigen Tag ab. Der Bagger steht auf einem Schutthaufen, und das Haus wird gerade abgerissen.

Allgemeine Informationen

Für einen bewilligungspflichtigen Abbruch von Gebäuden benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ansuchen mit Unterschrift des Abbruchwerbers

  • Grundbuchsauzug - nicht älter als 6 Wochen (im Gemeindeamt erhältlich)

  • Ein Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und der Bauberechtigten

  • Lageplan und Darstellung der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude oder Gebäudeteile (zweifach)

  • Bruttogeschoßflächenberechnung aller Geschosse

  • Beschreibung der technischen Ausführungen des Abbruches, der Sicherheitsmaßnahmen für Lärm- und Staubschutz sowie Angaben über die Sortierung und den Verbleib des Bauschuttes und der abschließenden Vorkehrungen (zweifach)


In besonderen Fällen werden noch folgende Unterlagen bzw. Gutachten benötigt:

  • Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist.

  • Bei Gebäuden, die unter Ortsbildschutz oder Denkmalschutz stehen, sind zusätzliche Feststellungsverfahren bzw. positive Stellungnahmen vor einem Abbruch-Verfahren nötig.


HINWEIS: Abbruchmenge über 750 Tonnen

Überschreitet die Abbruchmenge 750 Tonnen, so ist sowohl für bewilligungsfreie wie auch bewilligungspflichtige Abbrüche eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen sowie ein Rückbaukonzept zu erstellen. Die Dokumentationen sind sieben Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen.

Ansprechpersonen im Gemeindeamt

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