Flächenwidmungsplan // Gefahrenzonen // Denkmalschutz // Bebauungsplan
Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen. Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Straden wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.
Die Marktgemeinde Straden verfügt über zahlreiche Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für diese Objekte gelten gesonderte Bauauflagen. Für Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden benötigen Sie eine positive Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes.
Im Flächenwidmungsplan fließen viele Informationen ein. Zum Beispiel werden Gefährdungszonen und - gebiete dargestellt. Diese Gefahren können Hochwasser, Hangrutschung etc. sein. Detailierte Auskünfte und Stellungnahmen zu den Hochwassergefährdungsgebieten erhlalten Sie der Baubezirksleitung Südoststeiermark, Referat: Wasser, Umwelt und Baukultur, Bismarckstraße 11-13, 8330 Feldbach
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