Trauerfall // Todesfall

Bei einem Todesfall sind verschiedene Behördengänge notwendig

Eine weiße Marmorstatue eines Cherubs, der auf dem Boden sitzt, mit einem Blatt in der Nähe.

Meldung eines Sterbefalls

Ein Todesfall muss am nächsten Werktag beim örtlich zuständigen Standesamt angezeigt werden („Anzeige des Todesfalls“). Zuvor muss durch eine Ärztin bzw. einen Arzt die Totenbeschau erfolgen und die Totenbescheinigung ausgestellt werden.

  • Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist.

  • Die Beurkundung des Sterbefalls kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.


Nach dem Eintreten eines Todesfalls sind gewisse Behördenwege erforderlich. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.

  • Meldung durch das Bestattungsunternehmen: Wenn Sie möchten, kann das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde für die verstorbene Person ausstellen lassen. Übergeben Sie dazu die nötigen Dokumente an das Bestattungsunternehmen und besprechen Sie die weiteren Schritte.

  • Meldung durch Hinterbliebene: Nach der Totenbeschau durch eine Ärztin bzw. einen Arzt und der Meldung des Todes können Sie die Sterbeurkunde auch selbst beim Standesamt ausstellen lassen. Bringen Sie dazu die nötigen Dokumente und Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.


Für die Sterbeurkunde sind folgende Dokumente der verstorbenen Person notwendig:

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschafts-Nachweis

  • Meldezettel

  • Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen: Heiratsurkunde bzw. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss

  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners

  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

Urnenverwahrung außerhalb eines Friedhofs

Urnen müssen auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnenhalle beigesetzt werden. Möchten sie eine Urne außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beisetzen oder verwahren, müssen sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Bewilligung stellen. Die Behörde erteilt die Bewilligung, wenn die Beisetzungs- bzw. Verwahrungsart nicht gegen den Anstand und die guten Sitten verstößt. Wird die Urne verwahrt und nicht beigesetzt, ist durch Auflagen ein pietätvoller Umgang mit der Urne sicherzustellen, sofern nicht bereits im Antrag entsprechende Vorkehrungen glaubhaft gemacht werden.


Für eine Urnenverwahrung außerhalb eines Friedhofs werde folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag

  • Sterbeurkunde (Kopie)

Auf diesen Grundlagen wird dann ein kostenpflichtiger Bescheid erstellt, der nachweislich per Post zugestellt wird.

Dokumente zum Download

Ansprechpersonen im Gemeindeamt

Noch keine Kontakte hinzugefügt