Heiraten // Verpartnern

Heiraten am Himmelsberg Straden

th heiraten 1200x400 01

 

Eheschließung

Wenn Sie in der Marktgemeinde Straden standesamtlich heiraten möchten, ist das Standesamt Straden für Ihre Trauung zuständig. Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden: Wenn Sie in Straden heiraten wollen, müssen Sie nicht in Straden gemeldet sein.

Zur Information
Seit 1. Jänner 2019 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Weiters können seither auch verschieden geschlechtliche Paare eine Eingetragene Partnerschaft begründen. Bevor Sie sich als Paar das Ja-Wort geben können, muss vom Standesamt überprüft werden, ob Sie die Ehe bzw. Verpartnerung rechtswirksam schließen dürfen.

Trauzeugen
Mittlerweile sind bei der standesamtlichen Heirat keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie möchten, können Sie aber auch weiterhin mit einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Beachten Sie, dass Trauzeugen volljährig sein müssen.

Namensführung und Namensänderung
Bei der Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt können Sie auch festlegen, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welche(n) Namen Sie und Ihr Ehepartner tragen können.
 

Eingetragene Partnerschaft

Wenn Sie in der Marktgemeinde Straden eine eingetragene Partnerschaft  begründen möchten, ist das Standesamt Straden für Ihre Verpartnerung zuständig. Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden. Wenn Sie sich in Straden verpartnern möchten, müssen Sie nicht in Straden gemeldet sein.
 

Trauungszeremonie mitgestalten

Die standesamtliche Trauung folgt einem gewissen Ablauf, den die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte bei der Anmeldung des Aufgebots mit Ihnen bespricht. Innerhalb dieses Rahmens haben Sie bei Ihrer Trauung in Straden die Möglichkeit, die Feier selbst mitzugestalten.

  • persönliche Zusammenstellung der gewünschten Lieder (Mitnahme eines USB-Sticks oder einer CD)
  • eigenständige Gestaltung (zum Beispiel Instrumentalbegleitung oder Musikstücke durch Familie/Freunde)
  • Wenn Sie möchten, nimmt die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte in der Trauungsrede auf Ihre persönliche Geschichte, Ihre gemeinsamen Hobbys oder Erlebnisse Bezug – stellen Sie dazu einige Stichworte zusammen.
  • Genauso können Sie natürlich auch festhalten, wenn bestimmte Themen nicht erwähnt werden sollen.
     

Dokumente und Links zum Thema

Checkliste für Braut und Bräutigam
Erster Schritt zur standesamtlichen Trauung ist die „Ermittlung der Ehefähigkeit“

Weitere Informationen zum Thema Heirat
Link zur behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at

Weitere Informationen zum Thema Eingetragene Partnerschaft
Link zur behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at

 

Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden

Monika Lackner

Tel.: 03473 8261 -204
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo. von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Di., Do. und Fr. von 8 bis 12 Uhr

Eva-Maria Sapper-Haas

Tel.: 03473 8261 -207
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo. bis Do. von 8 bis 12 Uhr

KONTAKT

Marktgemeinde Straden
Straden 2
8345 Straden

Tel.: 03473 8261
E-Mail: gde@straden.gv.at
Homepage: www.straden.gv.at

ÖFFNUNGSZEITEN

GEMEINDEAMT
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

POST.PARTNER
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr