Geförderter Wohnbau
Bei den nachstehenden Wohnungen handelt es sich um geförderte Wohnungen durch das Land Steiermark. Folgende Voraussetzungen müssen daher von den Mietern erfüllt werden:
- Das Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft oder eines EU-Mitgliedstaates
- Die Volljährigkeit
- Das Begründen eines Hauptwohnsitzes
- Das jährliche Einkommen (Familieneinkommen) darf 40.800,- Euro nicht überschreiten