Strafregisterbescheinigung

Ausstellen einer Strafregisterbescheinigung

th 1200x400 Platzhalter 01

 

Allgemeine Information

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
 

Verfahrensablauf

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.

Das persönliche Erscheinen einer/eines anwaltlich vertretenen Antragstellerin/Antragstellers bei der Behörde ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die/der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwältin/Rechtsanwalt dem Antrag die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der Antragstellerin/des Antragstellers beilegt.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zum Nachweis früher geführter Namen z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
  • Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zusätzlich: vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.

Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z.B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung etc.) beizubringen. Zum Nachweis eines allfälligen, im amtlichen Lichtbildausweis nicht eingetragenen akademischen Grades muss der Verleihungsbescheid vorgelegt werden.
 

Sie können mit ihrer ID-Austria den Strafegisterauszug auch selbst online abfragen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dieser Anleitung.

Kosten

Grundsätzlich betragen die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung insgesamt 30,70 Euro bzw. bei elektronischer Beantragung insgesamt 25 Euro.
 

Links zum Thema

Weitere Informationen zum Thema Strafregisterbescheinigung
Link zur behördenübergreifenden Plattform osterreich.gv.at

 

Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden

KONTAKT

Marktgemeinde Straden
Straden 2
8345 Straden

Tel.: 03473 8261
E-Mail: gde@straden.gv.at
Homepage: www.straden.gv.at

ÖFFNUNGSZEITEN

GEMEINDEAMT und POST.Partner
Montag und Dienstag
9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch
9 bis 12 Uhr (Nachmittag geschlossen)
Donnerstag und Freitag
9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr