Förderungen der Gemeinde

Übersicht der Förderungen von der Marktgemeinde Straden

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Allgemeine Informationen

Für die Gewährung der Förderung sind je nach Art der Förderung verschiedene Kriterien ausschlaggebend. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist der Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung.
 

Kategorie: Kinder - Schule - Jugend - Eltern

Geburtenhilfe (Geburtensparbuch)

200,- Euro Sparbuch

Kindergartenbus

60,- Euro pro Monat für die letzten drei Kindergartenjahre

Schulstartförderung

1. Klasse Volksschule: 150,- Euro

1. Klasse Mittelschule bzw. Unterstufe Gymnasium: 150,- Euro

Inkludiert alle Schulveranstaltungen der Pflichtschulzeit.

Maturanten-Förderung

Ehrenschutz: 50,- Euro je Maturaball bzw. Diplomball

Bestandene Matura: 50,- Euro je Maturantin bzw. Maturant

Führerscheinneulinge

50,- Euro bei Vorlage des Führerscheines (Führerscheinklasse B)

Jugendförderung

500,- Euro pro Jugendgruppe, maximal 1.500,- Euro

Diese Förderung gilt für Feuerwehren und Tennisvereinen bei Wettbewerbsteilnahmen.

Bildungspass

200,- Euro für 10 besuchte Veranstaltungen

Nach zehn besuchten Veranstaltungen aus dem Eltern-Kind-Bildungsprogramm der Marktgemeinde Straden erhalten Sie eine Bildungsprämie von 200,- Euro. Nach weiteren zehn besuchten Veranstaltungen gibt es noch einmal 200,- Euro.

 

Kategorie: Bauen - Wohnen

Wohnbauförderung (Bauabgabe)

Die Marktgemeinde Straden gewährt jungen Bauwerbern und Bauwerberinnen, welche den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden haben, eine Förderung der entrichteten Bauabgabe für Wohnhäuser.

Höhe der Förderung: Die Hälfte (50 Prozent) der entrichteten Bauabgabe für Wohnbauten.

Fördervoraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden, Bauwerber sind unter 35 Jahre alt.

Auszahlung: Die Hälfte (50 Prozent) der Förderung wird nach Erteilung der Baubewilligung bzw. Überweisung der gesamten Bauabgabe ausbezahlt. Die zweite Hälfte (50 Prozent) der Förderung wird nach Fertigstellung (Benützungsbewilligung) ausbezahlt.

Hinweis: Bei der Errichtung von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wird für Geschoßflächen, die nicht dem Wohnen dienen, von der Bauabgabe gemäß § 15 Abs. 7 Stmk. BauG nur 25 Prozent vorgeschrieben.

Jugendstarterwohnung (Mietzuschuss)

Der Gemeinderat beschließt am 18.11.2020 einstimmig die Gewährung eines Mietzuschusses (Jungstarterwohnung) nach Verfügbarkeit gemeindeeigener freier Wohnungen nach folgenden Richtlinien:

  • Altershöchstgrenze für die Erstvergabe ist das vollendete 30. Lebensjahr.
  • Die maximale Dauer des Mietzuschusses beträgt fünf Jahre und ist jährlich neu zu beantragen.
  • Das Haushaltseinkommen von maximal 1.500 Euro netto muss beim Antrag nachgewiesen werden.
  • Die Förderhöhe beträgt 1/3 der Mietkosten.

Alternative Energien

Solaranlage, Photovoltaik, Kachelofen: 500.- Euro
Einmalig je Objekt und Haushalt bzw. Liegenschaft.

Erdwärme, Wärmepumpe, Hackgut, Stückholz, Pellets: 500.- Euro
Die Förderhöhe veringert sich um die Hälfte, wenn die alte Heizanlage weiter besteht.

Wärmedämmung: 500.- Euro
Fassade mind. 8 cm oder Geschoßdecke mind. 20 cm - Baubewilligung älter als 20 Jahre.

Zusätzliche Voraussetzung für die Gemeindeförderungen:
Förderzusage des Bundes-, Landes bzw. Kammer und (wenn erforderlich) eine Baubewilligung.

Regenwassernutzung

10 Prozent der Investitionskosten, maximal 400,- Euro

Kleinhebewerke (Abwasser/Kanal)

25 Prozent der Investitionskosten, maximal 3.000,- Euro

Sanierung von Wegkreuzen und Kapellen

Kreuze: 250,- Euro

Kapellen: 25 Prozent der Investitionskosten, maximal 1.000,- Euro

 

Kategorie: Wirtschaft - Landwirtschaft

Lehrlingsförderung

Pauschale von 365.- Euro je Lehrling und Jahr (Vorlage Lehrvertrag)

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Erledigung der Kommunalsteuererklärung und Einzahlung der gesamten Kommunalsteuer.

Betriebsgründungen bzw. -übergaben

Für Betriebsgründungen bzw. -übergaben für Handel / Gewerbe / buchführungspflichtige Landwirte - gilt folgende Staffelung:
1 Person: 500,- Euro, 2 bis 3 Personen: 750,- Euro, ab 4 Personen: 1.250,- Euro

Für die Übergabe einer Vollerwerbslandwirtschaft (auch pauschaliert) wird eine Förderung von 1.000,- Euro ausbezahlt.

Hofzufahrten (Landwirtschaft)

30 Prozent der Investitionskosten, maximal 3.000,- Euro

Vorausgesetzt ist eine Bewilligung bzw. Förderung der Landwirtschaftskammer.

Falltierentsorgung

Bei Kosten unter 50,- Euro erfolgt keine Vorschreibung an den Landwirt.

Kosten darüber werden zu 50 Prozent von der Gemeinde gefördert.

Dies gilt für alle Landwirte (pauschaliert oder gewerblich) mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden.

Tierbestandsförderung

Muttertierhaltung:
je Mutterkuh 35,- Euro, maximal 525,- Euro pro Jahr
je Mutterschaf oder Mutterziege 20,- Euro, maximal 525,- Euro pro Jahr

Besamungszuschuss für Rinder und Zuchtstuten:
je Rind bzw. Stute 17,- Euro, maximal 382,50,- Euro pro Jahr

Besamungszuschuss für Schweine:
je Schwein 2,50 Euro, maximal 275,- Euro pro Jahr

Winterbegrünung

Auszahlung nach Prüfung durch den Umweltausschuss.

Die Kriterien werden jährlich vom Gemeinderat beschlossen.

 

Kategorie: Weitere Förderungen

Essen auf Rädern

2,- Euro pro Essen für Ausgleichszulagenbezieher

Privatgräben

50 Prozent der Kosten

Top-Ticket für Schüler/Lehrlinge/Studierende

50 Prozent vom Gesamtpreis (ab 1.9.2022)

Genossenschaftswege bzw. Waldwege

Nach Absprache mit der Marktgemeinde kommt es weiterhin zu Wegsanierungen.

 

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Straden 2
8345 Straden

Tel.: 03473 8261
E-Mail: gde@straden.gv.at
Homepage: www.straden.gv.at

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