Baukostenübersicht

Bewilligungskosten // Bauabgabe // Kanalanschluss // Wasseranschluss

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Kosten und Gebühren für die Baubewilligung

Die Kosten und Gebühren für die Baubewilligun werden mit dem Bescheid vorgeschrieben. Der Betrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, z.B. die Kosten der Verhandlung vor Ort, die Kosten der Sachverständigen, die Kosten der Bewilligungen gemäß Tarifposten, die Vergebührung der Projektunterlagen, uvm. Eine genaue Zahl kann daher vorher nicht genannt werden, die Kosten sind individuell, je nach Verfahren.
 

Bauabgabe gemäß § 15 des Steiermärkischen Baugesetzes

Die Bauabgabe ist eine einmalige Abgabe und wird anlässlich der Erteilung der Baubewilligung vorgeschrieben. Der Einheitssatz beträgt gemäß § 15 Abs. 4 Steiermärkisches Baugesetz 1995 in Verbindung mit der 23. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung 11,40 Euro je m² neu gewonnener Bruttogeschoßfläche. Dabei sind Erdgeschoße zur Gänze, die übrigen Geschoße (Tiefgaragengeschoße, Keller, Obergeschoße, Dachgeschoße und dergleichen) zur Hälfte zu berechnen. Für Geschoßflächen eines Betriebsobjektes für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die nicht dem Wohnen dienen (§ 15 Abs. 7 Steiermärkisches Baugesetz), werden von der errechneten Bauabgabe nur 25 Prozent vorgeschrieben.

Wenn Sie von einer vorhandenen Baubewilligung nicht Gebrauch machen, wird die Bauabgabe auf spätere Baubewilligungen auf dem selben Grundstück angerechnet. Bei Zu- oder Umbauten wird die Bauabgabe entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschoßfläche berechnet. Auch wird die Bauabgabe bei einem nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses fällig.
 

Die Marktgemeinde Straden gewährt jungen Bauwerbern, welche Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Straden haben, eine Förderung der entrichteten Bauabgabe.

Kanalanschluss

In der Marktgemeinde Straden müssen Grundeigentümer aller Liegenschaften, für die eine gesetzliche Anschlusspflicht an den öffentlichen Kanal besteht, einen einmaligen Kanalisationsbeitrag leisten. Der einmalige Beitrag für den Kanalanschluss wird in der Regel nach der Fertigstellung bzw. Benützungsbewilligung vorgeschrieben. Der Einheitssatz in der Höhe von 13,31 Euro inkl. 10 % USt. pro Quadratmeter wurde mit Überleitungsverordnung des Regierungskommissärs der Marktgemeinde Straden vom 02.01.2015 festgesetzt. Dach- und Kellergeschoße werden zur Hälfte verrechnet. Alle weiteren Geschoße (Erdgeschoß, Obergeschoß, usw.) werden zur Gänze verrechnet. Für eine angebaute Garage wird der Kanalbeitrag zur Gänze verrechnet.

Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich für alle Gebäude einer Liegenschaft (egal ob sie tatsächlich am Kanal angeschlossen sind oder nicht) ein Kanalanschluss zu entrichten ist.

Bei nachträglichen Bautätigkeiten, zum Beispiel bei einem Zubau zu einem bestehenden Wohnhaus wird für die Zubaufläche ein einmaliger Kanal-Ergänzungsbeitrag verrechnet. Das gilt auch für einen Umbau bzw. einer Nutzungsänderung einer bestehenden Fläche in einem Wirtschaftsgebäude zu Wohnnutzung oder dem nachträglichen Ausbau des Dachgeschoßes für Wohnzwecke.
 

Wasseranschluss

Beim Wasseranschluss ist darauf zu achten, ob sie beim Ortswassernetz der Marktgemeinde Straden oder an das Wassernetz einer Wassergenossenschaft anschließen. Die Marktgemeinde Straden ist nur für das eigene öffentliche Ortswassernetz zuständig. Wir geben Ihnen gerne Auskunft welche Wassergenossenschaft bzw. -gemeinschaft für Ihr anzuschließendes Objekt zuständig ist.

Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden

Eva-Maria Sapper-Haas

Tel.: 03473 8261 -207
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Mo. bis Do. von 8 bis 12 Uhr

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Marktgemeinde Straden
Straden 2
8345 Straden

Tel.: 03473 8261
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