Raumordnung // Bebauungsrichtlinien

Flächenwidmungsplan // Gefahrenzonen // Denkmalschutz // Bebauungsplan

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Flächenwidmungsplan

Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen. Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Straden wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.
 

Gefahrenzonen und Hochwasser-Gefährdungsgebiete

Im Flächenwidmungsplan fließen viele Informationen ein. Zum Beispiel werden Gefährdungszonen und - gebiete dargestellt. Diese Gefahren können Hochwasser, Hangrutschung etc. sein.

Detailierte Auskünfte und Stellungnahmen zu den Hochwassergefährdungsgebieten erhlalten Sie beim

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Baubezirksleitung Südoststeiermark
Referat: Wasser, Umwelt und Baukultur
Bismarckstraße 11-13, 8330 Feldbach
 

Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden

Eva-Maria Sapper-Haas

Tel.: 03473 8261 -207
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo. bis Do. von 8 bis 12 Uhr

KONTAKT

Marktgemeinde Straden
Straden 2
8345 Straden

Tel.: 03473 8261
E-Mail: gde@straden.gv.at
Homepage: www.straden.gv.at

ÖFFNUNGSZEITEN

GEMEINDEAMT
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8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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