Abbruch von Gebäuden

Abbruchbewilligung

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Wann ist eine Abbruchbewilligung notwendig?

Wenn Sie Gebäude abbrechen möchten, benötigen Sie eine Abbruchbewilligung.

 

Welche Unterlagen bzw. Dokumente werden benötigt?

Für einen bewilligungspflichtigen Abbruch von Gebäuden benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ansuchen mit Unterschrift des Abbruchwerbers
  • Grundbuchsauzug - nicht älter als 6 Wochen (im Gemeindeamt erhältlich)
  • Ein Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und der Bauberechtigten
  • Lageplan und Darstellung der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude oder Gebäudeteile (zweifach)
  • Bruttogeschoßflächenberechnung aller Geschosse
  • Beschreibung der technischen Ausführungen des Abbruches, der Sicherheitsmaßnahmen für Lärm- und Staubschutz sowie Angaben über die Sortierung und den Verbleib des Bauschuttes und der abschließenden Vorkehrungen (zweifach)


In besonderen Fällen werden noch folgende Unterlagen bzw. Gutachten benötigt:

  • Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist.
  • Bei Gebäuden, die unter Ortsbildschutz oder Denkmalschutz stehen, sind zusätzliche Feststellungsverfahren bzw. positive Stellungnahmen vor einem Abbruch-Verfahren nötig.


Abbruchmenge über 750 Tonnen

Überschreitet die Abbruchmenge 750 Tonnen, so ist sowohl für bewilligungsfreie wie auch bewilligungspflichtige Abbrüche eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen sowie ein Rückbaukonzept zu erstellen. Die Dokumentationen sind sieben Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen.

 

Ansprechpersonen in der Marktgemeinde Straden

Eva-Maria Sapper-Haas

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