Abfuhrordnung

    Abfuhrtarife bzw. Müllgebühr der Marktgemeinde Straden

    Ein Schild mit blauem und gelbem Hintergrund, das einen goldenen Münzenstapel, eine Pflanze und drei Gebäude mit Kuppeln zeigt. Links ein Holzhaus und eine Topfpflanze. Rechts eine analoge Uhr, die 10:10 anzeigt.

    Abfuhrtarife ab 01.01.2026

    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Straden hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossen, die Abfuhrtarife an den von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) wie folgt anzugleichen:

    Die Müllgebühr setzt sich aus der Grundgebühr und der variablen Gebühr zusammen und wird Anfang jeden Quartals neu berechnet.


    Grundgebühr

    Als Grundlage der Berechnung dient die Anzahl der Personen in einer Wohnung, die einer Liegenschaft zuzurechnen sind. Die Zurechnung der Personenzahl bei Wohnungen erfolgt nach Einwohnergleichwerten (EGW). Die Grundgebühr pro EGW und Jahr beträgt 46,37 Euro.

    1 Person

    1,00 EGW

    46,37 Euro/Jahr

    2 Personen

    1,30 EGW

    60,28 Euro/Jahr

    3 Personen

    1,60 EGW

    74,19 Euro/Jahr

    4 Personen

    1,90 EGW

    88,10 Euro/Jahr

    5 Personen

    2,20 EGW

    102,01 Euro/Jahr

    6 Personen

    2,50 EGW

    115,93 Euro/Jahr

    Beträge exklusive 10 Prozent Umsatzsteuer!


    Variable Gebühr - für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll)

    120 lt. Restmüll-Behälter - "Schwarze-Tonne"

    34,78 Euro/Jahr

    240 lt. Restmüll-Behälter - "Schwarze-Tonne"

    57,97 Euro/Jahr

    360 lt. Restmüll-Behälter - "Schwarze-Tonne"

    81,15 Euro/Jahr

    Beträge exklusive 10 Prozent Umsatzsteuer!


    Variable Gebühr - für getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle (Bioabfall)

    120 lt. Bioabfall-Behälter - "Braune-Tonne"

    231,85 Euro/Jahr

    240 lt. Bioabfall-Behälter - "Braune-Tonne"

    463,69 Euro/Jahr

    Beträge exklusive 10 Prozent Umsatzsteuer!


    Eine zeitweilige Benützung des Grundstückes (z.B. Zweitwohnung, Ferienhaus, Wochenendhaus oder Kleingartenanlage) bzw. Leerstand begründet keine Ausnahme von der Anschlusspflicht. Eine Anmeldung als Nebenwohnsitz begründet keine Ausnahme oder Verringerung der Grundgebühr.

    Die Entsorgung von Verpackungen (Gelber Sack bzw. Gelbe Tonne, Bunt- und Weißglas) ist kostenlos.

    Dokumente zum Download

    Ansprechpersonen im Gemeindeamt