Vereinigung von Grundstücken

Vor allem im Freiland kommt es oft vor, dass Hofstellen und Liegenschaften aus mehreren Grundstücken bestehen. Oftmals gehen Grundstücksgrenzen sogar durch Gebäude. Wenn Sie dies bereinigen und Grundstücke zusammenlegen möchten, sind wir gerne behilflich und unterstützen Sie beim Vorbereiten der notwendigen Unterlagen für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und in weiterer Folge für das Bezirksgericht Feldbach.
 

KONTAKT

Marktgemeinde Straden
Straden 2
8345 Straden

Tel.: 03473 8261
E-Mail: gde@straden.gv.at
Homepage: www.straden.gv.at

ÖFFNUNGSZEITEN

GEMEINDEAMT und POST.Partner
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