Vereinigung von Grundstücken
Vor allem im Freiland kommt es oft vor, dass Hofstellen und Liegenschaften aus mehreren Grundstücken bestehen. Oftmals gehen Grundstücksgrenzen sogar durch Gebäude. Wenn Sie dies bereinigen und Grundstücke zusammenlegen möchten, sind wir gerne behilflich und unterstützen Sie beim Vorbereiten der notwendigen Unterlagen für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und in weiterer Folge für das Bezirksgericht Feldbach.