Kanalanschluss

In der Marktgemeinde Straden müssen Grundeigentümer aller Liegenschaften, für die eine gesetzliche Anschlusspflicht an den öffentlichen Kanal besteht, einen einmaligen Kanalisationsbeitrag leisten. Der einmalige Beitrag für den Kanalanschluss wird in der Regel nach der Fertigstellung bzw. Benützungsbewilligung vorgeschrieben. Der Einheitssatz in der Höhe von 13,31 Euro inkl. 10 % USt. pro Quadratmeter wurde mit Überleitungsverordnung des Regierungskommissärs der Marktgemeinde Straden vom 02.01.2015 festgesetzt. Dach- und Kellergeschoße werden zur Hälfte verrechnet. Alle weiteren Geschoße (Erdgeschoß, Obergeschoß, usw.) werden zur Gänze verrechnet. Für eine angebaute Garage wird der Kanalbeitrag zur Gänze verrechnet.

Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich für alle Gebäude einer Liegenschaft (egal ob sie tatsächlich am Kanal angeschlossen sind oder nicht) ein Kanalanschluss zu entrichten ist.

Bei nachträglichen Bautätigkeiten, zum Beispiel bei einem Zubau zu einem bestehenden Wohnhaus wird für die Zubaufläche ein einmaliger Kanal-Ergänzungsbeitrag verrechnet. Das gilt auch für einen Umbau bzw. einer Nutzungsänderung einer bestehenden Fläche in einem Wirtschaftsgebäude zu Wohnnutzung oder dem nachträglichen Ausbau des Dachgeschoßes für Wohnzwecke.
 

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