Geförderter Wohnbau

Bei den nachstehenden Wohnungen handelt es sich um geförderte Wohnungen durch das Land Steiermark. Folgende Voraussetzungen müssen daher von den Mietern erfüllt werden:

  • Das Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft oder eines EU-Mitgliedstaates
  • Die Volljährigkeit
  • Das Begründen eines Hauptwohnsitzes
  • Das jährliche Einkommen (Familieneinkommen) darf 40.800,- Euro nicht überschreiten

KONTAKT

Marktgemeinde Straden
Straden 2
8345 Straden

Tel.: 03473 8261
E-Mail: gde@straden.gv.at
Homepage: www.straden.gv.at

ÖFFNUNGSZEITEN

GEMEINDEAMT
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

POST.PARTNER
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